Richtlinien

Ab 01.01.2014 gelten unsere Richtlinien zur Abrechnung von Veranstaltungen .

Aktuell gelten folgende Zuschusshöhen:

bis zu 60,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei Einzelveranstaltungen (z. B. Vorträgen) | befristet bis 31.12.2023

bis zu 15,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei fortlaufenden Kursen

bis zu 30,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei Bildungsfahrten für Führungen | befristet bis 31.12.2023

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