Ab 01.01.2014 gelten unsere Richtlinien zur Abrechnung von Veranstaltungen .
Aktuell gelten folgende Zuschusshöhen:
bis zu 60,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei Einzelveranstaltungen (z. B. Vorträgen) | befristet bis 31.12.2023
bis zu 15,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei fortlaufenden Kursen
bis zu 30,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei Bildungsfahrten für Führungen | befristet bis 31.12.2023