Richtlinien

Ab 01.06.2025 gelten neue Richtlinien zur Abrechnung von Veranstaltungen in der KEB im Bistum Regensburg e.V.

1. Grundsätzliches

Das ReferentInnen-Honorar ist vor Ort frei zu vereinbaren. Als Orientierungsgröße kann ein Honorar von 80,– € / Doppelstunde dienen (1 DST = 90 Minuten) dienen.
Für die Bezuschussung werden nur ReferentInnenkosten berücksichtigt, d. h. Honorar, Fahrtkosten, Spesen, Geschenke.
Es findet nur eine Defizitfinanzierung statt. Das Defizit muss durch einen Verwendungsnachweis und sonstigen Belegen belegt werden. Die betreffenden Formulare können Sie von der hier herunterladen

2. Pauschalzuschüsse 

50,– € pauschal pro Abend/Einzelveranstaltung | 100,-- € für den halben Tag (ab 180 min) | 200,-- € für den ganzen Tag (ab 360 min)

25,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei fortlaufenden Kursen (z.B. Gymnastik, kreatives Gestalten)

30,– € pauschal pro Gruppe und Führung bei Bildungsfahrten

Generell werden nur die "Bildungszeiten" angerechnet  

3. Besondere Inhalte und Themen

Für profilierte Bildungsveranstaltungen der Pfarrgemeinden bis zu 100% des Defizits von der KEB Cham übernommen werden. Sprechen Sie auf jeden Fall rechtzeitig vorher mit uns ! Dann können wir einen Sonderzuschuss vereinbaren.

Wochenenden: Summe entsprechend der o.g. Pauschalen zzgl. 10,-- € pro Person/ÜN max. 500,-- €

Bildungswochenenden für Familien mit Kindern können zusätzlich durch die Haupttabteilung Seelsorge des Bistums Regensburg gefördert werden. Informationen unter Tel. 0941 - 597 1609 | alfred.blischke(at)bistum-regensburg.de

4.Fahrtkosten

Unabhängig von den genannten Pauschalzuschüssen durch durch die KEB gelten nach Vorstandsbeschluss der KEB Cham ab 02.03.2023 die folgende Wegstreckenentschädigung:

Angestellte und Ehrenamtliche in der KEB im Bistum0,40 €
Referenten*innen:0,40 €

 

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