Richtlinien

Ab 01.01.2014 gelten unsere Richtlinien zur Abrechnung von Veranstaltungen .

1. Grundsätzliches

Das ReferentInnen-Honorar ist vor Ort frei zu vereinbaren. Als Orientierungsgröße kann ein Honorar von 60,– € / Doppelstunde dienen (1 DST = 90 Minuten).
Für die Bezuschussung werden nur ReferentInnenkosten berücksichtigt, d. h. Honorar, Fahrtkosten, Spesen, Geschenke.
Es findet nur eine Defizitfinanzierung statt. Das Defizit muss durch einen Verwendungsnachweis und sonstigen Belegen belegt werden. Die betreffenden Formulare können Sie von der hier herunterladen

2. Zuschusshöhe (befristet bis 01.09.2024)1

60,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei Einzelveranstaltungen (z. B. Vorträgen)

30,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei fortlaufenden Kursen

30,– € pauschal für 1 Doppelstunde (= 90 Minuten) bei Bildungsfahrten für nachweislich qualifizierte Führungen 

3. Besondere Inhalte und Themen

Für profilierte Bildungsveranstaltungen der Pfarrgemeinden bis zu 100% des Defizits von der KEB Cham übernommen werden. Sprechen Sie auf jeden Fall rechtzeitig vorher mit uns ! Dann können wir einen Sonderzuschuss vereinbaren.

Für alle Halbtages-, Tages- bzw. Wochenendseminare können max. 5 DST/Tag angesetzt werden, also max. 300,– €/Tag.

Bei Veranstaltungen mit Übernachtung können max. 6 DST/Tag für ReferentInnenkosten angesetzt werden, also 360,– €/Tag.

Zusätzlich können 8,– €/Teilnehmer/in und Tag, max. 240,– €/Tag, für Verpflegung und Übernachtung angesetzt werden.

Bildungswochenenden für Familien mit Kindern können zusätzlich durch die Haupttabteilung Seelsorge des Bistums Regensburg gefördert werden. Informationen unter Tel. 0941 - 597 1601 | seelsorge(at)bistum-regensburg.de.

4.Fahrtkosten

Unabhängig von den genannten Pauschalzuschüssen durch durch die KEB gelten nach Vorstandsbeschluss der KEB Cham ab 02.03.2023 die folgende Wegstreckenentschädigung:

Angestellte und Ehrenamtliche in der KEB im Bistum0,40 €
Referenten*innen:0,40 €

 

 Fußnote1: Nach der Verschmelzung der 11 regionalen KEBs zur KEB im Bistum Regensburg e.V. werden bis voraussichtlich Herbst 2024 neue diözesane Zuschussrichtlinien erarbeitet. Bis dahin gelten die 2023 beschlossenen Sonderzuschussrichtlinien der KEB Cham.

nach oben springen